Schulgeld
Waldorfschulen sind staatlich anerkannte, aber private Schulen. Als solche „Ersatzschulen“ bekommen sie staatliche Zuschüsse, jedoch deutlich weniger als öffentliche Schulen. Um die Gesamtkosten für Lehrpersonal, Instandhaltung der Gebäude etc. decken zu können, müssen sie von den Eltern zusätzlich Schulgeld erheben. Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach der Größe der Schule und der Höhe der staatlichen Zuschüsse im jeweiligen Bundesland.
Finanzhilfe der Stadt Hamburg
Der Finanzhaushalt der Schule wird seitens der Finanzhilfe der Stadt Hamburg mit 85 Prozent der Regelsätze staatlicher Schulen unterstützt. Für die Schüler aus Schleswig-Holstein wird auf Grund des Gastschulabkommens ein bedeutend geringerer Betrag an Zuwendung der öffentlichen Hand geleistet. Die übrige Summe wird von der Elternschaft als Solidargemeinschaft erbracht.
Eine Schule für alle
Die restlichen Gelder, die uns gegenüber staatlichen Schulen fehlen, müssen wir aus den Beiträgen der Schülereltern decken – wobei wir nach der jeweiligen Einkommenssituation Ermäßigungen gewähren. Grundsatz ist und bleibt, keinem Kind auf Grund finanzieller Verhältnisse den Zugang zur Schule zu verwehren. Etwa 15% der Elternhäuser zahlen ein vermindertes Schulgeld. Im Sinne einer Solidargemeinschaft sind zahlreiche Elternhäuser bereit, über ihr Schulgeld hinaus den Schulbetrieb finanziell zu unterstützen. Um dieses Beitragsgeschehen kümmert sich der Beitragskreis.
Schulgeld
Der Regelbeitrag der Eltern liegt seit April 2013 bei monatlich 170 Euro für das erste Schulkind, 120 für das zweite und 80 Euro für das dritte Kind. Da im Sinne der schulischen Mitverantwortung jedes Elternhaus Mitglied im Schulverein ist, kommt hier ein monatlicher Vereinsbeitrag hinzu. Die aktuellen Kosten erfahren Sie jederzeit im Schulbüro.